Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

1.1 Für die Leistungen, die Sie als Unternehmer als natürliche oder juristische Person („Vertragspartner“) auf der Website www.Pferdeversteher.com beziehen oder nutzen können, gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Regelungen des von Ihnen gewählten Leistungspakets und unsere Hinweise zum Datenschutz. Es handelt sich um Dienstleistungen der Pferdeversteher Pegasus UG (haftungsbeschränkt) („Pferdeversteher“).

1.2 Etwaige vor Vertragsschluss getroffene besondere Vereinbarungen und Nebenabreden werden nur Vertragsinhalt, wenn Pferdeversteher diese noch einmal ausdrücklich schriftlich bestätigt. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Entgegenstehenden AGB des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.3 Es wird auf die datenschutzrechtlichen Informationen verwiesen, die auf der Internetseite pferdeversteher.com/datenschutz aufzurufen sind.

1.4 Pferdeversteher behält sich vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Eine rückwirkende Änderung erfolgt nur zur Erfüllung einer gesetzlich oder behördlich angeordneten Verpflichtung oder wenn dies für den Vertragspartner vorteilhaft ist. Im Übrigen gelten die Vorgaben nach Art. 3 Absatz 2 bis 4 der Verordnung (EU) 2019/1150 („P2B-Verordnung“).

§ 2 Leistungsgegenstand

2.1 Das Angebot von Pferdeversteher ermöglicht dem Vertragspartner die Vermarktung von Dienstleistungen sowie weitere, hiermit in Zusammenhang stehende Leistungen (Nutzung des Portals), auch Dritter, auf der Plattform zu beziehen oder anzubieten. Der mit dem Vertragspartner vereinbarte Umfang der jeweiligen Leistungen sowie die einschlägigen Entgelte hängen von dem vom Vertragspartner gewählten Leistungspaket und der jeweiligen Leistungsbeschreibung ab. Hierbei handelt Pferdeversteher lediglich als Vermittler, die Verträge kommen zwischen den jeweiligen Nutzern und den Anbietern zustande.

2.2 Die Inanspruchnahme der Angebote durch den Vertragspartner ist lediglich in dem durch diese AGB (insbesondere Ziffer 3) und ggf. dem im Leistungspaket definierten Umfang und unter den hier geschilderten Bedingungen erlaubt.

2.3 Pferdeversteher behält sich das Recht vor, auch die kostenpflichtigen Dienste oder Teile davon jederzeit zu modifizieren, einzustellen oder gegen andere Dienste auszutauschen, sofern dem Vertragspartner dies zumutbar ist. Ein Anspruch auf Beibehaltung bestimmter Dienste oder Teile davon (insbesondere einzelner Funktionalitäten) besteht insoweit nicht. Insbesondere gilt dies für Dienste, die nicht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung des gewählten Leistungspakets genannt sind oder nach Vertragsschluss von Pferdeversteher ohne zusätzliche Vergütung angeboten werden.

§ 3 Nutzungsrechte

3.1 Im Zeitpunkt der Übermittlung an Pferdeversteher räumt der Vertragspartner Pferdeversteher und ihren verbundenen Unternehmen an den übermittelten Inhalten die folgenden nicht-ausschließlichen, übertragbaren, unterlizenzierbaren, zeitlich und räumlich nicht beschränkten Rechte ein, soweit der Umfang der Rechteeinräumung nicht für ein jeweiliges Leistungspakets ausdrücklich anderweitig geregelt ist:

- das Archivierungs- und Datenbankrecht, d. h. das Recht, die Inhalte in jeder Form zu archivieren und insbesondere auch digitalisiert zu erfassen, in Datenbanken einzustellen und auf allen bekannten Speichermedien und auf beliebigen Datenträgern zu speichern und mit anderen Werken oder Werkteilen zu verbinden;

- das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, d. h. das Recht, die Inhalte beliebig zu speichern, zu vervielfältigen und in elektronischen oder anderen Medien (z. B. Internet, Zeitungen, Zeitschriften) ganz oder teilweise zugänglich zu machen oder zu verbreiten;

- die Berechtigung, die in die Datenbank eingestellten Inhalte unter Wahrung datenschutzrechtlicher Vorschriften zum Zwecke der Analyse, der Weiterentwicklung der Plattform, Produktentwicklung und -vermarktung sowie der Bewerbung der Angebote und Leistungen im vorgenannten Umfang zu nutzen.

Hiervon abweichende, insbesondere erweiterte Nutzungsrechte können im Rahmen des vom Vertragspartner jeweils in Anspruch genommenen Leistungspaketes festgelegt werden. Mangels einer ausdrücklichen Regelung macht sich Pferdeversteher die Inhalte des Vertragspartners insbesondere nicht zu eigen. Der Vertragspartner sichert zu, dass Rechte im für die Vertragsdurchführung erforderlichen Umfang übertragen oder eingeräumt werden.

3.2 Gestaltung von Anzeigen:

Der Nutzer verpflichtet sich, nur solche Bilddateien in die Datenbank einzustellen, die er uneingeschränkt verwenden darf und die nicht mit Rechten Dritter – insbesondere nicht mit Urheberrechten Dritter – belastet sind. Die verwendeten Bilder dürfen nicht irreführend sein und müssen den tatsächlichen Zustand widerspiegeln. Verwendet der Vertragspartner Katalogbilder, so muss er diese gesondert kenntlich machen.

Ferner wird Pferdeversteher die Erlaubnis zur Nutzung der hochgeladenen Bilder erteilt.

§ 4 Vertragsschluss, Registrierung

4.1 Um die Leistungen nutzen zu können, muss sich der Vertragspartner registrieren.

Die Person, die die Registrierung für eine juristische Person vornimmt, muss bevollmächtigt sein, entsprechende Verträge abzuschließen.

4.2 Der Vertragspartner verpflichtet sich zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Angabe der bei der Registrierung abgefragten Daten. Der Vertragspartner verpflichtet sich, Änderungen der angegebenen Daten unverzüglich mitzuteilen. Im Rahmen der Registrierung und des laufenden Vertragsverhältnisses ist der Vertragspartner verpflichtet, einen Handelsregister- und/oder Gewerberegisterauszug und andere Unterlagen und Nachweise vorzulegen bzw. zu aktualisieren, die für den Vertragsabschluss oder die Aufrechterhaltung des Vertragsverhältnisses geboten oder zweckmäßig erscheinen. Darüber hinaus kann Pferdeversteher vom Vertragspartner einen Nachweis über den Mitgliedsstatus in einem Verband oder einem Verein anfordern.

4.3 Die Nutzung von Benutzerkonten und das Schalten von Anzeigen auf pferdeversteher.com sind nicht garantiert. Pferdeversteher wird erstellte Anzeigen innerhalb von 24 Stunden prüfen und zur Veröffentlichung freigeben oder zur Ablehnung an den User zurücksenden. Pferdeversteher kann Benutzerkonten oder Anzeigen vorübergehend deaktivieren, um Qualitätsprüfungen durchzuführen. Die Plattform behält sich das Recht vor, Anzeigen oder Benutzerkonten nach eigenem Ermessen zu löschen oder zu schließen. Dies kann insbesondere dann geschehen, wenn die Aktivitäten des Nutzers oder der Inhalt der Anzeige nicht mit der publizistischen Ausrichtung von Pferdeversteher übereinstimmen oder wenn Pferdeversteher befürchtet, dass sie das Vertrauen Dritter in ihre Angebote und Marke gefährden könnten.

4.4 Der Vertrag wird durch Registrierung des Vertragspartners auf der Plattform Pferdeversteher.com abgeschlossen.

Über die Annahme des Angebots entscheidet Pferdeversteher nach freiem Ermessen. Widerspricht Pferdeversteher der Registrierung nicht innerhalb von 3 Werktagen per E-Mail an die vom Vertragspartner angegebene E-Mail-Adresse, ist Vertrag zu Stande gekommen. Eine Kontaktaufnahme ist auch über das Chatportal zulässig und möglich.

§ 5 Preise

5.1 Der Basispreis für die Dienstleistungen von Pferdeversteher richtet sich nach dem vertraglich vereinbarten Leistungspaket zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Nimmt der Vertragspartner mehr Leistungen in Anspruch, als mit dem Leistungspaket vertraglich vereinbart wurde, stellt Pferdeversteher ihm diese Leistungen entsprechend der im Leistungszeitpunkt gültigen allgemeinen Preisliste in Rechnung, sofern nicht abweichende Preise individualvertraglich vereinbart sind.

5.2 Pferdeversteher ist berechtigt, die Preise in einem oder mehreren vereinbarten Leistungspaketen einmal kalenderjährlich um jeweils bis zu fünf Prozent (5%) anzuheben.

5.3 Preisanpassungen, die während der Laufzeit der Vereinbarung wirksam werden sollen, werden dem Vertragspartner 4 Wochen vor deren Inkrafttreten bekannt gegeben. Der Vertragspartner hat im Fall von Preisanpassungen, die außerhalb des Rahmens der in Ziffer 5.2 vereinbarten Preisanpassung liegen, das Recht, den Vertrag außerordentlich bis und mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung zu kündigen.

5.4 Macht der Vertragspartner nicht von vorgenanntem Kündigungsrecht Gebrauch oder nimmt der Vertragspartner nach Inkrafttreten einer Preisanpassung gem. Ziffer 5.3 eine eindeutige bestätigende Handlung vor, insbesondere das Angebot von Pferdeversteher durch Einstellen weiterer Angebote oder Inserate weiter in Anspruch, stellt dies eine Einverständniserklärung mit der Preisänderung dar. Auf diese Rechtsfolgen wird in der Mitteilung zur Preisanpassung hingewiesen. Ein fehlender Hinweis hindert das Wirksamwerden nicht, soweit dies nach der P2B-Verordnung nicht notwendig wäre.

§ 6 Zahlung

6.1 Soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist, stellt Pferdeversteher ihre Leistungen monatlich in Rechnung. Dies erfolgt durch Zusendung per E-Mail.

Der Rechnungsbetrag wird

- über Paypal gezahlt, oder

- per Überweisung (Zahlungsfrist 7 Tage ab Ende der Testlaufzeit), oder

- im Lastschriftverfahren eingezogen (Einzug zum 01. Des Monats)

6.2 Der Vertragspartner gerät in Verzug, wenn der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt beglichen ist. Im Verzugsfall ist Pferdeversteher berechtigt, Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen.

§ 7 Dauer des Vertrags, Kündigung

7.1 Der Vertrag beginnt mit einer kostenlosen Testlaufzeit von 2 Monaten. In der Testlaufzeit kann der Vertrag jederzeit gekündigt werden, spätestens zum Ablauf der Testlaufzeit. Wird der Vertrag nicht gekündigt, läuft dieser gemäß Ziffer 7.2 weiter.

7.2 Die Dauer des Vertrages sowie Kündigungsfristen richten sich nach den Regelungen des jeweiligen Leistungspaketes. In Ermangelung einer solchen Regelung wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und hat ein beiderseitiges ordentliches Kündigungsrecht zum Monatsende. Wird ein Vertrag mit Mindestlaufzeit nicht zum Ende des letzten Monats der Mindestlaufzeit gekündigt, läuft dieser Vertrag im Zweifel als unbefristeter Vertrag weiter. Es gilt dann die ordentliche Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende.

7.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein außerordentliches Kündigungsrecht steht Pferdeversteher insbesondere zu,

a. wenn der Vertragspartner wiederholt zentrale Bestimmungen dieser AGB verletzt oder Hauptleistungspflichten aus dem Vertrag nicht nachkommt und diese Pflichtverletzung trotz schriftlicher Abmahnung nicht innerhalb einer Frist von 10 Werktagen beseitigt. Zu den „zentralen Bestimmungen“ dieser AGB im vorgenannten Sinne gehören insbesondere

- die Verpflichtung, wahrheitsgemäße Angaben zu machen

- die Verpflichtung, die Anforderungen an die Gestaltung von Anzeigen einzuhalten und keine rechtswidrigen Inhalte einzustellen

b. wenn sich der Vertragspartner länger als 30 Tage im Zahlungsverzug befindet oder Lastschriften ungerechtfertigt widerspricht;

c. wenn der Vertragspartner zahlungsunfähig wird (also z. B. Gehaltsforderungen oder Lieferantenforderungen nicht mehr bedient) oder überschuldet ist;

§ 8 Haftung

Pferdeversteher und der Vertragspartner haften nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich nicht vertraglich anders vereinbart.

Es besteht keine Haftung für die Folgen von Betriebsunterbrechungen, die durch Störungen aller Art entstehen oder die der Störungsbehebung, der Wartung und der Einführung neuer Technologien dienen.

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von Pferdeversteher in jedem Fall auf denjenigen Betrag beschränkt, welcher dem Kunden für das entsprechende Produkt in Rechnung gestellt wurde. Pferdeversteher haftet nicht für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn, es sei denn, diese sind auf Vorsatz, Arglist oder grober Fahrlässigkeit zurückzuführen.

(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbeters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(4) Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Anbieter den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit der Anbieter und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 9 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbeters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(4) Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Anbieter den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit der Anbieter und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 10 Schlussbestimmungen

10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn Sie die Bestellung als Verbraucher abgegeben haben und zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land haben, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.

10.2 Falls Minderjährige ein kostenpflichtiges Abonnement abschließen möchten, so ist vor Vertragsabschluss die Zustimmung der erziehungsberechtigten Person(en) einzuholen und im Vorfeld an kontakt@pferdeversteher.com zu übermitteln.

10.2 Wenn Sie Kaufmann sind und Ihren Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland haben, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

10.3 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags einschließlich dieser Klausel bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Schriftform im Sinne dieser Regelung meint grundsätzlich die Schriftform gemäß § 126 Abs. 1 und 2 BGB. Die Schriftform wird auch gewahrt durch die Übersendung einer PDF-Datei per Fax oder per E-Mail.

10.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll – soweit rechtlich möglich – eine wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.